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Tannhäuserstraße 97-102
(Ecke Walkürenstraße)
10318 Berlin
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Es kann immer vorkommen, dass wir ausgebucht sind, oder mal ausnahmsweise nicht auf der Garage sind.
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verantwortlich für die Inhalte i.S.d.P. und im i.S.d. Telemediengesetzes:
Firma Trabant Berlin
Pfarrstraße 108
10317 BERLIN
Netzbeauftragter, Jugendschutzbeauftragter, Datenschutzbeauftragter:
Inh.: Patrick von Krienke
Betriebsleiter / Geschäftsführer: D. Ohl
Tel.: 030 - 688 35 372
Fotos: A. Bartning, P.v.Krienke, N. Krienke, M. Günther, B. Kotala
Hinweis: Kein Bürobetrieb in der Pfarrstraße 108!
Remark: No office hours in Pfarrstraße 108.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
#1 Gegenstand
Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die zur Verfügungstellung von historischen Kraftfahrzeugen und/oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit diesen.
#2 Mietpreis
Es gilt der Mietpreis, wie im einzelnen Mietvertrag ausgeschrieben. Generell wird der Mietpreis für die zur Verfügungsstellung des Fahrzeuges und die Kilometerleistung während des Zeitraumes
berechnet. Ggf. werden Dienstleistungen (wie Fahrergestellung) extra berechnet und mit dem
Mietpreis als Paket angegeben. Der Mietpreis ist i.d.R. zu Beginn des Nutzungszeitraumes, spätestens jedoch sieben Tage nach Ende dessen zu entrichten.
#3 Kraftstoff
Der Kraftstoff ist nicht Teil des Mietpreises. Verfahrender Kraftstoff wird als Zusatzposten zum Mietpreis anhand der gefahrenen Kilometer berechnet. Sollte ein Kunde das Fahrzeug ohne das Wissen des
Vermieters betanken haftet er für dabei entstehende Schäden.
#4 Aushändigung
Nach Abschluss des Vertrages wird das Fahrzeug durch einen Mitarbeiter von Trabant Berlin an den Mieter, oder einem seiner Erfüllungsgehilfen, übergeben. Dabei werden alle Fahrer des Fahrzeuges in
die Bedienung eingewiesen. Diese Einweisung ist zwingend für das Führen des Kfz notwendig. Der Vermieter überzeugt sich ferner, dass alle designierten Fahrer im Besitz einer gültigen und
ausreichenden Fahrerlaubnis sind. Ohne einen entsprechenden Nachweis (i.d.R. Führerschein) kann das Fahrzeug nicht ausgehändigt werden. Der Zustand des Fahrzeuges wird auf einem Übergabeprotokoll
festgehalten. Der Vermieter behält sich vor, die Mietsache nicht an Personen auszuhändigen, die nach augenscheinlicher Beurteilung fahruntüchtig sind. Dies gilt insbesondere für Personen, die
Alkoholisierung, Zeichen des Konsums anderer Rauschmittel sowie körperliche oder geistige Unzulänglichkeit zum Führen der Mietsache aufweisen. Die Beurteilung der Fahrfähigkeit liegt im Ermessen des
Mitarbeiters von Trabant Berlin. Sollte dieser Fall eintreten, kann der Mieter einen Ausweichtermin wahrnehmen, oder die Miete gem. #10 absagen.
#5 Mietzeit / Rücknahme
Die Mietzeit wird vorher vertraglich festgelegt. Sie ist verbindlich. Eine Verlängerung oder Verkürzung während der Mietzeit ist ausschließlich in Ausnahmefällen und in Absprache wie mit
Einverständnis des Vermieters möglich. Der Mieter verpflichtet sich das Fahrzeug zum vereinbarten
Zeitpunkt am vereinbarten Ort zurückzugeben. Für durch Verzug entstehende Mehrkosten, Mietausfälle etc. haftet der Mieter. Die Übergabe, Einweisung und Rücknahme sind Teil der Mietzeit. Der Zustand
bei der Rücknahme wird im Rücknahmeprotokoll festgehalten. Das Erstellen des Protokolls ist ebenfalls noch Teil der Mietzeit. Mit Abschluss des Rücknahmeprotokolls wird der Mieter von der
Verantwortung über die Mietsache entlastet. Trabant Berlin behält sich vor, Schäden geltend zu machen, die aufgrund ihres Wesens erst nach Fertigung des Rücknahmeprotokolls offenbar werden, so sie
mit großer Wahrscheinlichkeit in der Mietzeit verursacht wurden.
#6 Schäden
Der Mieter ist verpflichtet den Zustand, sowie die Verkehrssicherheit und Verkehrstüchtigkeit der Mietsache zu achten und zu erhalten. Er hat alles zu unterlassen bzw. zu unterbinden, was o.g.
Merkmale beeinträchtigt, stört oder beschädigt.
Der Mieter trägt das Kaskorisiko der Mietsache während der Benutzung im Straßenverkehr. Das heißt, dass der Mieter bei einem selbst verschuldeten Unfall die Kosten für die Instandsetzung der Mietsache bis zu einer Höhe von EUR 1500 trägt.
Für nicht verkehrsbedingte Schäden an der Mietsache – insbesondere auch durch Bedienfehler, Vandalismus, Unachtsamkeit, Schäden unklarer Ursache oder Mutwillen, ist der Mieter ebenfalls in Höhe bis zu EUR 1500 haftbar. Etwaige Schäden werden im Rücknahmeprotokoll aufgenommen. Der Vermieter behält sich vor, diese von einem selbst gewählten Gutachter in Schadenhöhe und Ausmaß feststellen zu lassen. Die Kosten für ein solches Gutachten gehen als Folgekosten zu Lasten des Mieters.
Der Mieter ist bei selbstverschuldeten Schäden jedweder Art ferner auch für Abschleppkosten, Vermietausfälle und ähnliche Folgekosten der Schäden haftbar, auch wenn diese fahrlässig herbeigeführt werden. Auch durch Bedienfehler und unachtsamem Umgang verursachte Schäden sind hierbei eingeschlossen.
# 7 Nutzungseinschränkungen
Die Mietsache darf nur für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr und vergleichbare Verkehrstätigkeiten auf privaten Grundstücken genutzt werden. Es ist dem Mieter insbesondere
untersagt:
a) Fahrten ins Ausland zu unternehmen
b) an motorsportlichen Veranstaltungen mit der Mietsache teilzunehmen
c) die Mietsache zweckentfremdet zu nutzen
d) mit der Mietsache an Fahrsicherheitstrainings teilzunehmen
e) mit der Mietsache an Fahrzeugtests oder Untersuchungen teilzunehmen
f) die Mietsache weiter zu vermieten
g) die Mietsache zur kommerziellen Personenbeförderung zu nutzen
h) von der Mietsache Aufnahmen jedweder Art zur kommerziellen Nutzung zu erstellen, es sei denn mit vorheriger Absprache und Einwilligung des Vermieters
i) die Mietsache gegen Entgelt irgendeiner anderen Nutzung zur Verfügung zu stellen
j) mit der Mietsache Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zu begehen
k) die Mietsache zum Transport von gefährlichen, giftigen oder entzündlichen Gütern zu nutzen.
l) die Mietsache außerhalb ihrer technischen Grenzen zu nutzen
m) an der Mietsache technische Veränderungen vorzunehmen.
n) die Mietsache zum Warentransport von sperrigem, schweren oder anderweitigem Sonder- und/oder Sperrgut zu verwenden.
# 8 Verhalten bei Unfällen und Schäden
Bei Unfällen und Schäden hat die Gefahrenverhütung und der Schutz des Lebens und der Gesundheit aller Beteiligten (auch der anderen Verkehrsteilnehmer) oberste Priorität. Bei einem Schaden, einer
Panne, einem Unfall, Brand oder Wildschaden ist danach unverzüglich der Vermieter, ferner auch die Polizei zu verständigen. Für jeden Schaden ist der Mieter berichtspflichtig gegenüber dem Vermieter.
Dieser Bericht hat den Vorfallshergang, nebst Skizze und die Namen wie auch Adressen aller beteiligten Personen und Zeugen, die amtlichen Kennzeichen aller beteiligten Kraftfahrzeuge, die Namen und
Dienstnummern der beteiligten Beamten sowie in Kopie alle vor Ort oder später gefertigten
amtlichen Dokumente zu enthalten, soweit diese dem Mieter zugänglich sind.
Der Vermieter entscheidet über Bergung, Verbleib etc. des Fahrzeuges und nimmt die Meldung an die Fahrzeugversicherung vor.
# 9 Technischer Ausfall
Technischer Ausfall ist aufgrund der Besonderheiten der Mietsache als höhere Gewalt anzusehen. Der Vermieter hat dann das Recht ein gleichwertiges Fahrzeug für die vereinbarte Mietzeit zur Verfügung
zu stellen, oder einen anderen zeitnahen Vermietzeitraum anzuberaumen. Sollte der Vermieter bei diesem Ersatztermin immer noch kein vergleichbares Fahrzeug zur Verfügung stellen können, hat der
Mieter das Recht die Mietvereinbarung ohne Ausfallkosten als nichtig zu erklären. Sollte ein technischer Ausfall während des Mietzeitraumes auftreten, hat der Mieter – sobald die Sicherheit des
Straßenverkehrs dies erlaubt – umgehend den Vermieter in Kenntnis zu setzen.
Dieser entscheidet dann über Verbleib des Kraftfahrzeuges und weitere Maßnahmen. Der Mietpreis wird dann zeitanteilig zurückerstattet. Dem Mieter ist es nur nach Absprache mit dem Vermieter gestattet
technische Dienste, Abschleppdienste etc. zu beauftragen an dem Fahrzeug Leistungen vorzunehmen.
#10 Kaution
Bei der Herausgabe der Mietsache wird vom Vermieter eine Kaution einbehalten. Sie beträgt i.d.R. EUR 100.- und ist in bar zu entrichten. Bei Schäden am Fahrzeug behält sich der Vermieter vor,
diese Kaution einzubehalten und daraus die Berge- und Instandsetzungskosten nach billigem Ermessen zu decken. Die Kaution wird nach Ende des Mietzeitraumes zurückgezahlt. Eine Verrechnung mit bspw.
verfahrenem Kraftstoff ist im Einvernehmen möglich.
#11 Ausfallgebühren
Sollte eine Buchung durch einen Unternehmer, eine juristischen Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen durch Verschulden des Mieters nicht wahrgenommen
werden, haftet dieser bei Absage in weniger als 14 Tagen vor Beginn des Mietzeitraumes mit 30% des Mietpreises für den Ausfall. Sollte die Buchung erst am Tag der Vermietung abgesagt werden, beträgt
diese Gebühr 50% des Mietpreises.Gegenüber Verbrauchern wird diesen gestattet nachzuweisen, das ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger als die
Pauschale sei.
#12 Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
So der Mieter oder einer seiner Erfüllungsgehilfen mit der Mietsache eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat begeht, so ist der Fahrzeugführer oder Urheber der Tat dem Vermieter namhaft zu
machen.
#13 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Berlin. Abweichenden AGB des Mieters wird hiermit widersprochen.
#14 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung
eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
Stand 06.10
Gewerbeinformationen
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Gewerbenummer |
98435432 |
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| Erlaubnisscheine |
23.12.2004 für Vkf, Jour, Verm. Fachkunde Mietwagen/Taxigewerbe der IHK Berlin vom 16.06.09, P-Scheine der IHK Berl., Zulassungen der Fahrzeuge durch das LABO Berlin am 04.04., 06.07.,12.09.10. |
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| Behörde |
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| Stuernummer | 31/399/60798 | ||
| Finanzamt | Berlin-Lichtenberg | ||
| Umsatzsteuernummer | Kleinuntenrehmer nach §19 Abs. 1 UStG | ||
| Bankverbindung |
KtInh.: Trabant Berlin, KtNr: 5405585361 BLZ: 500 105 17 Inst.: ING DiBa IBAN: DE64 5001 0517 5405 5853 61 |
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| Paypal | Info@trabantberlin.de |
Trabant Berlin
